Volker Krempel
Ingenieurbüro für Bauwesen und Vermessung



Abgerechnet wird nach der einschlägigen Honorarordnung. Aber Sie können sich gerne für Ihr konkretes Projekt einen Honorarvoranschlag machen lassen, der bestimmt interessant für Sie ist.
Hierfür benötigen wir:
• Ihren Namen und Anschrift
• Gemarkung und Nummer Ihres Grundstücks
• Art und Umfang des geplanten Objektes
• Höhe der Baukosten
• Pläne und Skizzen
Mehr zu dem Thema finden Sie hier: Ausschreibung von Ingenieurleistungen
Versicherungsschutz für Vermessungsleistungen