Versicherungsschutz für Vermessungsleistungen: |
Jeder verantwortungsbewusste Vermessungsingenieur hat eine Haftpflichtversicherung für Planungs- und Vermessungsfehler. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Honorarsumme des versicherten Ingenieurs. Die Versicherung kalkuliert ihre Prämien nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die einen Bezug zu den Baukosten des Objektes darstellt. Wenn nun ein Honorar unter dem Mindestwert der HOAI vereinbart wird, gehen der Versicherung Prämienanteile verloren, und es kann sein, dass sie sich im Schadensfall weigert für den ganzen Schaden aufzukommen! (Unterversicherung wie beim Hausrat o.Ä). Schon allein aus diesem Grunde ist dringend anzuraten, die Mindestsätze der HOAI nicht zu unterschreiten. Das soll jedoch niemanden hindern einen seriösen Honorarvorschlag einzuholen. |
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